Haus-, Bade- und Saunaordnung
Haus- und Badeordnung (Version 2.04 vom Mai 2012)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt am 18. November 2021 die folgende
Badeordnung für das Hallenbad Erlensee
Aufgrund des §5 und §51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeverordnung in der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915) und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18.11.2021 wird fogende Badeordnung für das Hallenbad erlasssen:
§ 1 Zweck der Badeordnung
- Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bad.. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
- Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
- Bei Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter,die Vereins- oder Übungsleiterin bzw. Lehrerin oder Lehrer für die Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich.
§ 2 Badbenutzung
- Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Kindern unter acht Jahren und Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, sowie Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen ist der Zutritt nur mit einer volljährigen, verantwortlichen Begleitpersongestattet.
- Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes leiden (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichenBescheinigung gefordert werden) oder an Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser gehen können.
- Kinder unter vierzehn Jahren, die nicht in Begleitung einer volljährigen, verantwortlichen Begleitperson sind, ist das Verbleiben im Bad nur bis 19 Uhr gestattet.
- Die Zugangsberechtigung von Schulklassen, Schwimm- und Sportvereinen und anderen geschlossenen Gruppen wird von der Stadtverwaltung geregelt.
§ 3 Badekleidung
Der Aufenthalt im Bad ist nur in allgemein üblicher Badekleidung gestattet. Dazu zählen unter anderem Burkinis und Schwimmshirts mit UV-Schutz. Das tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung sowie von von Freizeit- und Sportkleidung ist nicht gestattet.
§ 4 Eintrittskarten
- Der Zutritt zum Bad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
- Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades. Mehrfachkarten sind übertragbar. Jahreskarten sind nicht übertragbar.
- Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
- Erworbene Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.
§ 5 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang im Bad bekannt gemacht.
- Bei Überfüllung oder aus sonstigen Gründen kann das Bad vorübergehend für weitere Besucher gesperrt werden.
- Wenn das Bad infolge höherer Gewalt Betriebsstörungen oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss, wird kein Ersatz für gelöste Eintrittskarten geleistet
- Kassenschluss ist 45 Minuten, Badeschluss 15 Minuten vor Schließung des Bades. Das Bad ist bis zum Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Den entsprechenden Aufforderungen des Badepersonals ist Folge zu leisten.
§ 6 Zutritt zu den Bedeeinrichtungen, Körperreinigung
- Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Gängen zugelassen.
- Der Weg von den Umkleideräumen zum Vorreinigungsraum, der Vorreinigungsraum selbst, die Schwimmhalle und die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen und nur in Badebekleidung betreten werden.
- Jeder Badegast ist verpflichtet, im Vorreinigungsraum vor Betreten der Schwimmhalle eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
- Der Gebrauch von Sonnen- und Hautcremes, Seifen und anderen Einreibemitteln vor Benutzung des Schwimmbeckens ist untersagt.
§ 7 Verhalten im Bad
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, was sie selbst oder andere gefährdet und was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Dien Anweisungen des Badepersonals ist Folge zu leisten.
- Nicht gestattet ist u.a.
- Lärmen, Singen, Pfeifen, das Spielen von Musikinstrumenten und das Benutzen von Tonwiedergabegeräten.
- Rauchen in sämtlichen Räumen,
- Ausspucken in den Badeanlagen
- Unsachgemäßes Wegwerfen von Abfällen jeglicher Art, insbesondere von Glas und sonstigen scharfkantigen Gegenständen,
- Mitbringen von Tieren
- Reinigen von Wäsche
- Benutzung von Schwimmflossen
- Ballspielen in der Schwimmhalle und im Schwimmerbecken,
- Fotogrfieren und Filmen im Bad.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln; jede Beschädigung oder Verunreinigung verpflichtet zum Schadenersatz. Außerdem wird bei Verunreinigung der Räume ein Reinigungsentgelt erhoben. Abfälle sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen.
- Findet ein Badegast die Baderäume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Badepersonal sofort mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
- Erlittene Verletzungen sind dem Badepersonal unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Verhalten beim Baden
- Es ist nicht gestattet:
- andere Badegäste zu gefährden,
- in die Schwimmbecken von der Längsseite des Beckenrandes zu springen,
- auf den Beckenumgängen zu springen, an den Einsteigeleitern und Haltestangen zu turnen oder die Schwimmleinen zu besteigen,
- die Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,
- außerhalb der Treppen und Leitern die Schwimmbecken zu verlassen.
- Nichtschwimmer dürfen sich nur im Nichtschwimmerbecken aufhalten.
§ 9 Ausgabe von Badewäsche
- Badekleidung kann gegen Bezahlung des vorgesehenen Entgeltes und einer Hinterlegungsgebühr mietweise ausgegeben werden.
- Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Eine missbräuchliche Benutzung oder der Verlust der Wäsche verpflichtet zum Schadenersatz. Vor Verlassen des Bades sind die überlassenen Gegenstände der Ausgabestelle zurückzugeben.
§ 10 Aufbewahrung von Wertsachen
- Wertsachen werden nicht in Verwahrung genommen.
- Für den Verlust von Wertsachen wird nicht gehaftet.
§ 11 Fundgegenstände
- Gegenstände, die in dem Bad aufgefunden werden, sind beim Badepersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 12 Haftung
- Das Betreten und Benutzen des Bades und seiner Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr.
- Die Stadt Erlensee haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur, wenn dem Badepersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
§ 13 Aufsicht
- Das Badepersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich. Seinen Weisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Das Badepersonal ist befugt, Personen, die
- die Sicherheit und Ordnung gefährden
- andere Badegäste belästigen,
- trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen aus dem Bad zu weisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich
- Personen, die nach Abs. 2 gemaßregelt werden mussten, kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden. Das Personal kann bei Zuwiderhandlung ein HAusverbot von bis zu 6 Monaten aussprechen.
- Im Falle eine Verweisung aus dem BAd wird das Eintrittsgeld nicht erstattet
- § 14 Rechtsmittel
Gegen Maßnahmen aufgrund dieser Satzung stehen dem Badegast die Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Badeordnung vom 31.05.2012 außer Kraft.
Ergänzung zur Haus- und Badeordnung innerhalb der Corona Pandemie
Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Kinder und Jugendliche unter 10 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Bad betreten.
- Abstandsregelungen und Markierungen sind zu beachten.
- Verlassen Sie die Becken nach dem Schwimmen/Spielen unverzüglich.
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor Türen, an Bushaltestellen und auf dem Parkplatz.
- Der Verzehr von Speisen oder Getränken der Gastronomie ist nur in der Schwimmhalle möglich.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
- Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. Das Personal ist befugt, Personen mit Verdachtsanzeichen den Eintritt zu verwehren.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
- Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und NiesEtikette).
- Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
- Ab dem Betreten des Gebäudes des Hallenbades muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Diese Maskenpflicht gilt zudem im gesamten Kassenfoyer und im Umkleidebereich. In den Duschräumen wie in der Schwimmhalle entfällt die Pflicht einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- In den Duschräumen stehen nicht alle Duschen zur Verfügung.
- In den Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken sowie im Planschbecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
- In den Schwimm- und Nichtschwimmerbecken sowie im Planschbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
- Auf der Luftsprudelbank im Nichtschwimmerbecken dürfen maximal 2 Personen liegen. Wir möchten Sie bitten, sich nicht länger als 10 Minuten auf dieser aufzuhalten, sodass auch andere Gäste die Sprudelbank nutzen können.
- Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss im Rechtsverkehr geschwommen werden.
- Beachten Sie bitte auch hier die Beschilderungen und Anweisungen des Personals.
- Der Eltern-Kind-Bereich und der Nichtschwimmerbereich dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
- Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
- Vermeiden Sie an Engstellen (Laufwegen) nahe Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich im gesamten Bad an die Wegeregelungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen. Inkrafttreten Diese Ergänzung zur Haus- und Badeordnung tritt am 04.08.2020 in Kraft.
Stefan Erb
Bürgermeister